03.01.2022 - Annette Birnbaum präsentiert eine Reihe ihrer Werke
Ausstellung „Textil-Bezug“ im Mehrgenerationenhaus Lahr
Werk aus der Ausstellung "Textil-Bezug"
Quelle: Stadt Lahr
An den beiden Standorten des Mehrgenerationenhauses Lahr, dem Begegnungshaus am Urteilsplatz und dem Bürgerzentrum Treffpunkt Stadtmühle, ist bis Ende Februar 2022 die Ausstellung mit dem Titel „Textil-Bezug“ der Lahrer Künstlerin Annette Birnbaum zu sehen.
Annette Birnbaum setzt sich seit 2007 intensiv mit der Enkaustik auseinander. Die Enkaustik ist eine künstlerische Maltechnik, bei der in Wachs gebundene Farbpigmente heiß auf den Maluntergrund aufgetragen werden. Zur Verfeinerung ihrer Maltechniken und zur künstlerischen Weiterentwicklung studierte Annette Birnbaum von April 2012 bis März 2018 an der Akademie für Bildende Kunst Lahr und schloss ihr Studium 2018 als Bildende Künstlerin ab. Im Kunstverein L’ART POUR LAHR engagierte sie sich als Vorstandsmitglied und ist für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.
Die Werke ihrer aktuellen Ausstellung sind mit den Materialien Textil und Wachs auf Holz gearbeitet. Die Textil-Serie nimmt Bezug auf die Wiederverwendung und somit auch auf die Ressourcenschonung. Beispielhaft dafür steht ein Sofa, das neu bezogen werden kann, oder der Einkauf im Second-Hand-Laden anstelle der neu gekauften Kleidung. Die Textil-Stoffe in diesem Zyklus sind Bezugstoffe für Sitzmöbel und haben somit einen direkten „Bezug“ zum Thema.
Wer sich die Ausstellung an den beiden Mehrgenerationenhaus-Standorten anschauen möchte, kann ab Montag, 3. Januar 2022, von Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr im Begegnungshaus am Urteilsplatz und ab Montag, 10. Januar 2022, auch wieder von Montag bis Freitag von 13:30 bis 17:30 Uhr im Bürgerzentrum Treffpunkt Stadtmühle vorbeikommen.
Es gelten die Regeln der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. In der momentanen Alarmstufe II sind das die sogenannten 2G+: Besucherinnen und Besucher ab 18 Jahren müssen nachweislich genesen oder vollständig geimpft sein. Geimpfte Personen benötigen zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnell- oder PCR-Test, falls sie nicht geboostert sind und ihre letzte erforderliche Einzelimpfung länger als drei Monate zurückliegt. Genesene Personen benötigen zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnell- oder PCR-Test, falls ihre Infektion mit dem Coronavirus länger als drei Monate zurückliegt. Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren gelten in den Schulferien die 3G: Sie müssen nachweislich genesen oder vollständig geimpft sein oder einen aktuellen, negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen. Ein Schülerausweis ist in der Ferienzeit als Testnachweis nicht ausreichend. Kinder im Vorschulalter benötigen keine Nachweise. Während des Besuchs sowie bei Veranstaltungen des Mehrgenerationenhauses gelten weiterhin die Maskenpflicht, Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Pflicht zur Adressaufnahme.
Die pandemische Lage ist dynamisch, die Regeln können sich kurzfristig ändern. Die Gäste werden gebeten, sich am Besuchstag über die aktuell gültigen Regeln zu informieren.