Ausnahmegenehmigung zur Befahrung gesperrter Bereiche
Einleitung
Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.
Hier können Sie direkt folgenden Antrag stellen:
Formular zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befahrung gesperrter Bereiche
Erforderliche Unterlagen
- Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheins
Gegebenenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich.
Für ein Fahrzeug gelten folgende Kosten:
| Zeitraum |
AG ohne Fußgängerzone |
AG mit Fußgängerzone |
| Bis zu einer Woche |
15 Euro |
30 Euro |
| Bis zu einem Monat |
40 Euro |
80 Euro |
| für ein Jahr |
100 Euro |
200 Euro |
Sonstiges
Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Zuständig
die Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Betriebssitz, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt