Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Ausnahmegenehmigung zur Befahrung gesperrter Bereiche

Einleitung

Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

Hier können Sie direkt folgenden Antrag stellen:

Formular zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befahrung gesperrter Bereiche

Erforderliche Unterlagen


  • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung

  • Kopie des Fahrzeugscheins


Gegebenenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Frist/Dauer

keine

Kosten

Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich.

Für ein Fahrzeug gelten folgende Kosten:

Zeitraum AG ohne Fußgängerzone AG mit Fußgängerzone
Bis zu einer Woche  15 Euro 30 Euro
Bis zu einem Monat 40 Euro 80 Euro
für ein Jahr 100 Euro  200 Euro

Sonstiges

Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

Zuständig

die Straßenverkehrsbehörde


Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Betriebssitz, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt