Erdmännchen, Stadtpark Lahr, Nachwuchs 2018

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befahrung gesperrter Bereiche

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Vorzulegende Unterlagen:

- Fahrzeugschein

- Bei gewerblichem Zweck: Gewerbeanmeldung

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Folgende Auflagen und Bedingungen sind während der Nutzung der Ausnahmegenehmigung zu beachten und einzuhalten:

 

I.                 Allgemeine Regelungen

 

Von der Genehmigung darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn der Erteilungsanlass vorliegt (z.B. dienstlicher Zweck, Handwerkereinsatz – keine Privatfahrt) und ein freier Parkplatz in zumutbarer Entfernung nicht zur Verfügung steht.

 

Bei einer missbräuchlichen Verwendung ist eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung/ Erlaubnis ausgeschlossen.

 

II.                Sonstige Regelungen:

 

Gilt nur bei Anträgen auf Erlass der Parkscheinpflicht:

- Gilt nicht für Parken im Parkscheibenbereich!

 

Gilt nur bei Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis zur Befahrung der Fußgängerzone/ zum Parken in der Fußgängerzone:

- Das Fahrzeug muss dauerhaft im Blick behalten werden.

- Bei Einsatzfahrten durch Rettungskräfte ist das Fahrzeug unverzüglich zu entfernen.

- Die Fußgängerzone darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter permanenter Rücksichtnahme auf die Umgebung befahren werden.

 

Hinweis: Werden Ausnahmegenehmigungen für mehrere Fahrzeuge einer Firma erteilt, ist die zeitgleiche Inanspruchnahme an einem Ort auf zwei Fahrzeuge begrenzt.