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14.12.2021 - Hundebestandskontrolle: 250 Hunde nacherfasst Auf den Hund gekommen

Im Oktober 2021 hat die Stadt Lahr Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer dazu aufgerufen, noch nicht angemeldete Hunde nachträglich erfassen zu lassen. 250 Hunde wurden so teilweise für mehrere Jahre rückwirkend gemeldet, auch Neuanmeldungen waren dabei.

Nach der Hundesteuersatzung müssen in Lahr alle Halter einen Hund, der mehr als drei Monate alt ist, innerhalb eines Monats der Stadt anmelden. Die Aussage einzelner Züchter, für besonders kleine Hunde falle keine Steuer an, ist falsch.

Nach der allgemeinen Information an alle Lahrer Haushalte konnten die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer ihre gehaltenen Hunde auf freiwilliger Basis und ohne die Einleitung eines Bußgeldverfahrens nachmelden. Werden zukünftig nicht gemeldete Hunde beispielsweise durch Kontrollen der Polizei, des Kommunalen Ordnungsdienstes oder auch durch Meldungen der Nachbarschaft festgestellt, müssen die Hundebesitzer neben den Steuernachforderungen auch mit einem Bußgeld bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Auf Unwissenheit können sich diese dann nicht mehr berufen.

Die Hundesteuer beträgt in Lahr für den ersten Hund 100 Euro pro Jahr. Für einen Kampfhund sind 600 Euro für einen gefährlichen Hund 400 Euro zu entrichten. Für den zweiten und jeden weiteren Hund sind es jeweils das Doppelte.

In Lahr sind mittlerweile 2095 Hunde angemeldet. Dies entspricht einem absoluten Höchststand.

Bei den erfassten Hunden überwiegen die Mischlingshunde. Bei den Rassehunden ist der Labrador führend, ansonsten sind kleine Hunde wie Yorkshire Terrier, Malteser und Chihuahua sehr beliebt.

Im Jahr 2020 hat die Stadt Lahr 187 600 Euro im Jahr aus Hundesteuern eingenommen. Für 2021 rechnet sie mit Hundesteuereinnahmen von circa 240 000 Euro.