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08.04.2020 - Stadtverwaltung wird Verstöße weiterhin konsequent ahnden Auch über die Feiertage Corona-Verordnung einhalten

Trotz des schönen Wetters und der bevorstehenden Osterfeiertage fordert die Stadtverwaltung alle Bürgerinnen und Bürger auf, die Landesverordnung weiterhin zu beachten.

Danach ist der Aufenthalt auf öffentlichen Plätzen nur mit maximal zwei Personen oder der Familien möglich. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von mindestens 100 € und höchstens 1.000 € belegt. Auch außerhalb des  öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen verboten. Ausgenommen sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn deren teilnehmende Personen entweder in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder oder in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben. Dies gilt beispielsweise für den häuslichen Bereich aber auch für Kleingärten oder ähnliches. Hier werden bei Zuwiderhandlung Bußgelder in Höhe von 250 bis 1.000 € pro Person fällig. Verstöße dagegen werden auch über die Feiertage konsequent geahndet. Der Kommunale Ordnungsdienst und die Polizei werden über die Feiertage verstärkt alle Bereiche bestreifen. Zu diesem Zwecke wird die Polizei auch im Bürgerpark vor Ort sein.

Die Stadtverwaltung weist deshalb nochmals ausdrücklich auf die Regeln hin. Diese sind unbedingt einzuhalten, um eine weitere schnelle Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden. In der letzten Woche wurden bereits 12 Bußgelder ausgesprochen, weil sich mehr als zwei Personen im öffentlichen Bereich oder mehr als 5 Personen im privaten Bereich aufhielten. Außerdem wurde gegen zwei Gewerbetreibende ein Bußgeld wegen unzulässiger Geschäftsöffnung verhängt.

Die Stadtverwaltung hat sich deshalb schriftlich an die Religionsgemeinschaften und auch an die Pächter der Kleingärten gewandt. „Wir müssen jetzt konsequent das Verweilverbot einhalten. Wir bemerken erste Erfolge mit der Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus. Jetzt gilt es aber auch weiterhin geduldig zu sein und auch über die Feiertage das Kontaktverbot einzuhalten. Nur so können wir Menschen schützen und das Gesundheitswesen entlasten.“ , so Oberbürgermeister Markus Ibert.

Aufgrund der aktuellen Nachfrage insbesondere an den Wochenenden wird das Info-Telefon ab Karfreitag, 10. April 2020 bis einschließlich Ostermontag, 13. April 2020 nur von 9:00 bis 12:00 Uhr besetzt sein. Ab Dienstag, 14. April 2020 werden die Erreichbarkeitszeiten wieder auf 9:00 bis 18:00 Uhr an den Werktagen und 9 bis 12 Uhr an den Sonntagen verlängert.