03.03.2026 - Stadtverwaltung Lahr informiert zur Landtagswahl 2025
Am 8. März 2026 wählen gehen
Am kommenden Sonntag, 8. März 2026, findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Alle Wahlberechtigten sind zur Stimmabgabe aufgerufen. Die Wahllokale haben von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Oberbürgermeister Markus Ibert appelliert an alle Wahlberechtigten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit zu einer überzeugenden Wahlbeteiligung aktiv beizutragen. “Setzen Sie ein Zeichen für unsere Demokratie und gestalten Sie die politische Richtung unseres Landes mit”, so Oberbürgermeister Markus Ibert.
Wählen im Wahllokal
Die Stadt Lahr ist in 39 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den übersandten Wahlbenachrichtigungen sind der entsprechende Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben.
Wichtig ist, dass die Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigung, die sie per Post erhalten haben, mitbringen. Diese ist bei der Wahl abzugeben. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Stimmen können nur persönlich abgegeben werden.
Stimmabgabe im Briefwahlbüro auch direkt möglich
Wer am Wahltag verhindert ist, kann Wahlschein und Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 6. März 2026, bis 15 Uhr, beantragen - in besonderen Ausnahmefällen, beispielsweise bei nachgewiesener kurzfristiger Erkrankung, auch noch bis zum Wahltag, Sonntag, 8. März 2026, bis 15 Uhr. Wer seinen Antrag in der Außenstelle Briefwahl des Bürgerbüros in der Sport- und Mehrzweckhalle, Bürgerpark 1, 77933 Lahr persönlich abgibt, erhält die Briefwahlunterlagen sofort und kann dort auch direkt seine Stimmen abgeben. Für Fragen stehen die Mitarbeitenden unter Telefon 07821 / 910-3000 zur Verfügung.
Für die Briefwahl müssen die Wahlbriefe rechtzeitig, spätestens am Wahlsonntag, 18 Uhr, im Rathaus der Stadt Lahr, Rathausplatz 4, vorliegen. Dort gibt es einen zentralen Briefkasten zum Einwurf. Die Adresse ist auf dem Wahlbriefumschlag angegeben. Nur so zählen die Stimmen. Wird der Wahlbrief mit der Post verschickt, muss er rechtzeitig abgeschickt werden. Nach dem 3. März ist nur dann eine fristgerechte Abgabe sichergestellt, wenn der Wahlbrief direkt bei der angegebenen Adresse abgegeben oder in den dortigen Briefkasten eingeworfen wird.