08.10.2024 - Stadt Lahr plant Neufassung
Änderung der Feuerwehrsatzung
Quelle: Stadt Lahr / Alexey Radyvanuk
Die Satzung der Feuerwehr der Stadt Lahr soll neu gefasst werden. Diesen Vorschlag bringt die Stadtverwaltung in die Gemeinderatssitzung im November ein. Vor der Entscheidung werden die Ortschaftsräte zum Entwurf angehört.
Im Rahmen des Veränderungsprozesses der Feuerwehr, der 2023 begann, wurde auch die bisherige Feuerwehrsatzung aus dem Jahr 2013 überprüft und überarbeitet. Die neue Fassung soll eine krisenfeste und zukunftsfähige Feuerwehr gewährleisten und die Verantwortlichkeiten klar definieren.
Neu im Entwurf ist, dass neben dem bisherigen ehrenamtlichen Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten auch ein hauptamtlicher stellvertretender Kommandant eingesetzt wird. Dieses Amt wurde bereits im April 2024 kommissarisch durch den Oberbürgermeister besetzt und soll zukünftig fester Bestandteil der Satzung der Feuerwehr Stadt Lahr werden.
Neben dem hauptamtlichen stellvertretenden Kommandanten gibt es wesentliche Änderungen für die einzelnen Feuerwehrabteilungen. Bisher lagen die Personalverwaltung, die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Kameradschaftspflege in den Händen der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter. Hingegen oblag die Leistungsfähigkeit der Löschzüge, die sich in den meisten Fällen aus verschiedenen Abteilungen beziehungsweise Löschgruppen zusammensetzen, den bestellten Zugführerinnen und Zugführern.
Zukünftig wählen die Abteilungen Abteilungskommandantinnen und Abteilungskommandanten, die auch für die Einsatzbereitschaft ihrer Kräfte – in der Regel einer Löschgruppe – verantwortlich sind. Sobald eine Abteilung mehr als 20 Einsatzkräfte hat, können außerdem zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter gewählt werden. Die Abteilungskommandanten sowie ihre Stellvertreter ersetzen damit die bisherigen Abteilungsleiter. Ungeachtet dessen stehen die Zugführer weiterhin an der Spitze der Löschzüge und bleiben in die Führungsstruktur im Einsatzbetrieb eingebunden.
Eine weitere Neuerung betrifft die hauptamtlichen Feuerwehrleute. Ihnen war es bisher nicht möglich, Mitglied einer ehrenamtlichen Einsatzabteilung zu sein. Mit der neuen Satzung soll dies geändert werden, um die Einbindung der hauptamtlichen Kräfte in die ehrenamtliche Struktur zu ermöglichen.
Der überarbeitete Entwurf sieht zudem eine Nachrückregelung für den Feuerwehrausschuss vor. Bisher blieb eine Position unbesetzt, wenn ein Ausschussmitglied vorzeitig ausschied. Zukünftig soll diese Lücke durch Nachrückende geschlossen werden.
Falls der Gemeinderat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt und die neue Feuerwehrsatzung im November beschließt, tritt diese Anfang 2025 in Kraft.