Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung bzw. Berichtigung beantragen

Einleitung

Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.

Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Wahlberechtigte, die in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden automatisch eingetragen.

Die Gemeinde sendet Ihnen spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung zu.


Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung (im Wege einer Berichtigung des Wählerverzeichnisses) beantragen.


In machen Fällen erfolgt eine Eintragung in das Wählerverzeichnis immer nur, wenn Sie dies beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie unter Sonstiges. Dafür gelten abweichende Regelungen und Fristen.

Verfahrensablauf

Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen.

Innerhalb dieser Frist können Sie auch eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, um eingetragen zu werden.
Sie können dies schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) bei der Gemeinde tun.


Ihr Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten und handschriftlich unterschrieben sein:



  • Vorname und Name

  • Geburtsdatum

  • genaue Anschrift des Wahlberechtigten oder der Wahlberechtigten

  • Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis" oder "Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses"


Die Gemeinde prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung erneut.

Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung.

Sie können auch einen Wahlschein beantragen.

Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen

Frist / Dauer

Sie können den Antrag bis spätestens 16 Tage vor der Wahl stellen.

Kosten

keine

Sonstiges

Als Rückkehrer oder Rückkehrerin trägt die Gemeinde Sie nicht automatisch in das Wählerverzeichnis ein. Mehr Informationen finden Sie in der Leistung "Eintragung in das Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) als Rückkehrer beantragen".


Bei einem Umzug werden Sie nicht automatisch in ein anderes Wählerverzeichnis eingetragen. Informationen dazu finden Sie in der Leistung "Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung bei Umzug beantragen".

Zuständig

die Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihre Wohnung haben


Bei mehreren Wohnungen ist Ihre Hauptwohnung ausschlaggebend.