Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen

Einleitung

Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind.


Personen, die als Rückkehrer und Rückkehrerinnen wahlberechtigt sind, werden aber von der Gemeinde nicht automatisch eingetragen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Verfahrensablauf

Sie können die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Antragstellerinnen und Antragsteller, die den Antrag nicht selbst ausfüllen und abgeben können, z. B. wegen einer Behinderung, können sich von einer anderen Person helfen lassen.


Hinweis: Teilweise stellen die Gemeinden Antragsformulare zur Verfügung, je nach Angebot der Gemeinde auch als Download im Internet.


Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung. Sie können auch einen Wahlschein beantragen.
Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis, der Folgendes bestätigt:



  • Zeitpunkt Ihres Wegzugs oder Ihrer Verlegung des Hauptwohnsitzes aus dem Wahlgebiet sowie

  • Ihr Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt


Hinweis: Eine solche Bestätigung erteilt Ihnen kostenfrei die Gemeinde, aus der Sie weggezogen sind oder von der aus Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt hatten.
Sind Sie in die gleiche Gemeinde zurückgekehrt, benötigen Sie in der Regel keine Bestätigung.

Frist / Dauer

Sie können den Antrag bis spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.

Kosten

keine

Sonstiges

Erfüllen Sie die Voraussetzungen als Rückkehrer oder Rückkehrerin, ziehen aber erst nach Ablauf der Antragsfrist (21 Tage vor der Wahl) in das Wahlgebiet zurück, können Sie bei der Gemeinde einen Wahlschein beantragen.

Zuständig

die Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihre Wohnung haben


Bei mehreren Wohnungen ist Ihre Hauptwohnung ausschlaggebend.