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24.10.2016 - Verbotene Eingriffe in den Straßenverkehr

Bei der Stadtverwaltung sind in jüngster Zeit vermehrt Hinweise über umgeworfene, verstellte oder auch gestohlene Verkehrszeichen und sonstige Einrichtungen eingegangen. Diese gingen zumeist mit Baumaßnahmen einher. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass Verkehrszeichen und sonstige Einrichtungen in Ihrem Zustand zu belassen sind. Das Entfernen eines Verkehrszeichens erfüllt den Tatbestand des Diebstahls, sonstige Handlungen können einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach Paragraph 315 b des Strafgesetzbuchs darstellen und mit Geld- oder gar Freiheitsstrafen belegt werden.

Durch fehlende Verkehrszeichen entstehen gefährliche Situationen im Straßenverkehr. Zeugen, die das Entwenden eines Verkehrszeichens beobachten, werden gebeten, dies unmittelbar der Polizei zu melden.