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01.08.2016 - Tauchen ist Gemeingebrauch

Der Tauchclub Calypso Lahr e.V. und die Stadt Lahr sind sich einig, dass das Tauchen ebenso zum Gemeingebrauch an Gewässern gehört, wie das Baden oder andere Wassersportaktivitäten. Deshalb soll es nur im allernotwendigsten Umfang beschränkt werden. Dies ist das Ergebnis eines Gesprächs der Stadtverwaltung mit Vertretern des Tauchclubs. Der war auf die Stadt zugekommen, wegen des Tauchverbots am Waldmattensee, das im vergangenen Jahr im Rahmen einer Rechtsverordnung erlassen wurde. Beim Tauchclub sorgte man sich, dass das Tauchen an Baggerseen und anderen Gewässern in der Region unnötig und über das rechtlich zulässige Maß hinaus durch die Gemeinden beschränkt werden könnte. Aus diesem Grund wurde auch eine Petition an den Landtag von Baden-Württemberg verfasst.

Im konkreten Fall des Waldmattensees konnte die Stadt Lahr jedoch die Gründe für das Tauchverbot, nämlich insbesondere die Gefahren für die Taucher infolge des dort betriebenen Kiesabbaus, plausibel erläutern. Für andere Gewässer in Lahr bestehen seitens der Stadt keine Beschränkungen und solche sind in absehbarer Zeit auch nicht geplant. Dies beruht auf der gemeinsamen Überzeugung der Gesprächsteilnehmer, dass solche Beschränkungen nur dann vorzunehmen sind, wenn hierfür handfeste Gründe bestehen, die außerdem alle rechtlichen Anforderungen erfüllen. Eine Benachteiligung des Tauchsports darf es nicht geben. Die Stadt appelliert in diesem Zusammenhang auch an Eigentümer von Gewässern und Grundstücken, die an Gewässern liegen, die Ausübung des Gemeingebrauchs durch einen Zugang zum Gewässer zu ermöglichen.