Erdmännchen, Stadtpark Lahr, Nachwuchs 2018

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befahrung gesperrter Bereiche

Folgende Kosten gelten pro Fahrzeug:

Zeitraum AG ohne Fußgängerzone AG mit Fußgängerzone
Bis zu einer Woche  15 Euro 30 Euro
Bis zu einem Monat 40 Euro 80 Euro
für ein Jahr 100 Euro  200 Euro

Welchen Antrag stellen Sie?

Angaben zum Antragstellenden:

Unternehmensform:
Zustellung:

Versandadresse (falls abweichend)

Geltungsbereich

Vorzulegende Unterlagen:

- Fahrzeugschein

- Bei gewerblichem Zweck: Gewerbeanmeldung

Kosten für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung*
Datenschutz

* = Pflichtfelder

Folgende Auflagen und Bedingungen sind während der Nutzung der Ausnahmegenehmigung zu beachten und einzuhalten:

 

I.                 Allgemeine Regelungen

 

Von der Genehmigung darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn der Erteilungsanlass vorliegt (z.B. dienstlicher Zweck, Handwerkereinsatz – keine Privatfahrt) und ein freier Parkplatz in zumutbarer Entfernung nicht zur Verfügung steht.

 

Bei einer missbräuchlichen Verwendung ist eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung/ Erlaubnis ausgeschlossen.

 

II.                Sonstige Regelungen:

 

Gilt nur bei Anträgen auf Erlass der Parkscheinpflicht:

- Gilt nicht für Parken im Parkscheibenbereich!

 

Gilt nur bei Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis zur Befahrung der Fußgängerzone/ zum Parken in der Fußgängerzone:

- Das Fahrzeug muss dauerhaft im Blick behalten werden.

- Bei Einsatzfahrten durch Rettungskräfte ist das Fahrzeug unverzüglich zu entfernen.

- Die Fußgängerzone darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter permanenter Rücksichtnahme auf die Umgebung befahren werden.

 

Hinweis: Werden Ausnahmegenehmigungen für mehrere Fahrzeuge einer Firma erteilt, ist die zeitgleiche Inanspruchnahme an einem Ort auf zwei Fahrzeuge begrenzt.