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04.05.2022 - Befragungen für den Zensus 2022 starten Mitte Mai Post von den Erhebungsbeauftragten

Die Erhebungsbeauftragten für den Zensus 2022 werden sich in den nächsten Tagen bei allen Lahrer Einwohnerinnen und Einwohnern, die für die Teilnahme am Zensus 2022 ausgewählt wurden, per Brief ankündigen. Die Gesprächstermine finden ab Montag, 16. Mai 2022, statt.

Die Stadtverwaltung will für das gute Zusammenleben der Menschen in Lahr sorgen. Dazu muss sie wissen, wie viele Bürgerinnen und Bürger in der Stadt wohnen. Auf dieser Grundlage kann sie Kindergärten, Schulen, Seniorenheime, Sportanlagen, Versorgungseinrichtungen, Kläranlagen, Bauplätze und vieles mehr bedarfsgerecht bereitstellen. Die Angabe der korrekten Einwohnerzahl ist zudem erforderlich, damit die Stadt Mittel von Bund und Land in vorgesehener Höhe für die Erfüllung ihrer Aufgaben erhält.

Alle zehn Jahre wird deshalb überprüft, ob die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen jeder Stadt in Deutschland noch richtig sind. Jetzt ist es wieder soweit: Der „Zensus 2022“ findet in den nächsten Wochen statt – am Montag, 16. Mai 2022, startet die Erhebungsphase. Es handelt sich um eine Volkszählung, bei der aber nur ein Teil der Bevölkerung gezählt wird, um Aufwand und Kosten zu reduzieren. Für den Zensus 2022 werden ungefähr zehn Prozent der Bevölkerung per Zufallsgenerator für eine Befragung ausgewählt. Gemäß dem Gesetz zum Zensus 2022 sind die ausgewählten Personen zur Auskunft verpflichtet. Wer zu dieser „Stichprobe“ gehört, zählt also für alle.

Deshalb ist es ganz besonders wichtig, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner, die für diese Stichprobe ausgewählt wurden, beim Zensus mitmachen. Sie erhalten in den nächsten Tagen Post, mit der sich eine Erhebungsbeauftragte oder ein Erhebungsbeauftragter für ein kurzes Gespräch ankündigt. In diesem werden folgende Angaben geklärt: Vorname und Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnstatus (Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz).

Vor Beginn des Gesprächs wird sich der oder die Erhebungsbeauftragte ausweisen. Im Anschluss werden bei einem Teil der Befragten persönliche Zugangsdaten für einen Online-Fragebogen übergeben. In diesem sollen weitere Fragen – unter anderem zur Bildung und Erwerbstätigkeit sowie zum Beruf – beantwortet werden.

Die Stadtverwaltung Lahr bedankt sich bei allen für die Zensusstichprobe ausgewählten Einwohnerinnen und Einwohnern schon jetzt herzlich für ihre Mitwirkung.

Zu Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen werden deren Eigentümerinnen und Eigentümer im Rahmen des Zensus 2022 vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg auf postalischem Weg befragt. Vollständige Angaben zur Gebäude- und Wohnungszählung sind für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen ebenfalls wichtig.

Damit die Melde- und Verwaltungsregister eine solide Basis für den Zensus sein können, müssen die gespeicherten Daten zuverlässig sein. Dazu gehört, dass sich Personen bei Einzug in einer Wohnung bei ihrer Stadt anmelden. Was viele nicht wissen: Dazu gibt es eine rechtliche Verpflichtung. Das Bundesmeldegesetz legt fest: „Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.“

Wird das vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann teuer werden: Bis zu 1000 Euro Geldbuße können festgelegt werden, wenn sich jemand nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet. Die Stadt Lahr bittet daher darum, den Zensus zum Anlass zu nehmen, sich und die eigenen Angehörigen bei der Stadt anzumelden, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 in Lahr: https://www.lahr.de/per-zufallsgenerator-zur-volksbefragung.161322.htm