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17.08.2016 - Lahrer Unternehmensgründer können bis zu 7000 Euro gewinnen

Die Stadt Lahr mit dem mit 5000 Euro dotierten "Gründerpreis der Stadt Lahr" sowie die Sparkasse Offenburg/Ortenau und die Volksbank Lahr mit Sonderpreisen in Höhe von jeweils 1000 Euro unterstützen neu gegründete Lahrer Unternehmen aller Branchen aus Handel, Handwerk und Industrie. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis Freitag, 30. September 2016.

"Wir möchten noch mehr Menschen zur Gründung eines Unternehmens in Lahr ermutigen und nach erfolgter Gründung bestmöglich unterstützen. Der attraktive Wirtschaftsstandort Lahr mit vielen Firmen, die sich kontinuierlich weiterentwickeln, bietet beste Voraussetzungen für innovative Unternehmensgründungen. Deshalb ermuntern wir alle, die in Lahr in den vergangenen Jahren ein Unternehmen gegründet haben, nochmals ausdrücklich: Bewerben Sie sich für den 'Gründerpreis der Stadt Lahr 2016' und sichern Sie sich so einen attraktiven Zuschuss für Ihr Start-Up-Unternehmen!", betont Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller.

Wirtschaftsförderer Dr. Jochen Siegele erklärt ergänzend: "Für den Gründerpreis der Stadt Lahr 2016 können sich Unternehmen jeglicher Art und jeglicher Größenordnung bewerben. Für die Bewerbung werden keine umfangreichen Bewerbungsunterlagen gefordert, sondern lediglich eine kurze schriftliche Darstellung dazu, warum das Unternehmen besonders innovativ ist."

Neben der öffentlichen Aufmerksamkeit, die den Preisträgern zu Teil wird, ist die Auszeichnung mit attraktiven Preisgeldern von bis zu 7000 Euro verbunden. Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass die Gewerbeanmeldung des Unternehmens in Lahr in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 oder 2016 erfolgt ist. Das Bewerbungsformular gibt es auf der Homepage der Stadt Lahr (www.lahr.de) unter der Rubrik "Wirtschaft". Es ist ausgefüllt einzusenden an:

Stadt Lahr
Büro des Oberbürgermeisters
Wirtschaftsförderung
Stichwort "Gründerpreis"
Rathausplatz 4
77933 Lahr

Die Bewerbungsfrist läuft noch bis Freitag, 30. September 2016. Alle bis dahin vorliegenden Bewerbungen werden gesichtet und von einer Jury beurteilt. Die Auswahl erfolgt unter Ausschluss des Rechtswegs.