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11.02.2026 - Konsequentes Vorgehen bei blockierten Feuerwehrzufahrten und unberechtigtem Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen Kein Pardon beim Falschparken

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Lahr geht konsequent gegen das unerlaubte Parken in Feuerwehrzufahrten und auf Schwerbehindertenparkplätzen vor und veranlasst und unmittelbar das Abschleppen.

Im vergangenen Jahr wurden 21 Parkverstöße in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten sowie 276 Verstöße auf Schwerbehindertenparkplätzen festgestellt. Das Blockieren von Feuerwehrzufahrten stellt eine erhebliche Gefahr dar: Im Einsatzfall sind Gesundheit und Leben bedroht, da versperrte Zufahrten Rettungseinsätze massiv verzögern oder gar verhindern können. Im Ernstfall zählt jede Sekunde.

Auch das unerlaubte Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen ist nicht akzeptabel. Diese Stellplätze sind kein Privileg, sondern für die Berechtigten eine notwendige Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben. „Neben den rechtlichen Vorgaben verbietet bereits der Anstand, diese Flächen unberechtigt zu nutzen. Wer solche Parkplätze blockiert, handelt rücksichtslos gegenüber Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die auf kurze Wege angewiesen sind“, betont Ordnungsamtsleiterin Lucia Vogt.

Der KOD veranlasst bei entsprechenden Verstößen umgehend das Abschleppen der falsch geparkten Fahrzeuge. Zusätzlich zum Bußgeld entstehen den Fahrzeughalterinnen und -haltern Abschleppkosten, die auch die Kosten für eine mögliche Leerfahrt des Abschleppunternehmens umfassen können.