Hundesteuer - Hund abmelden
Einleitung
Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Erforderliche Unterlagen
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.
Frist/Dauer
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Kosten
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
Sonstiges
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Rechtsgrundlage
Kommunalabgabengesetz (KAG)
§ 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Zuständig
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes