Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Hundesteuer - Hund abmelden

Einleitung

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

Online-Dienste

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.


Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

Erforderliche Unterlagen


  • Hundesteuermarke


Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

Frist / Dauer

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

Kosten

in der Regel: keine


Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

Sonstiges

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Zuständig

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes