Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Hebammenförderung

Einleitung

Hebammen unterstützen und helfen Mutter und Kind während der Schwangerschaft, der Geburt und in den ersten Tagen danach. Für diese Zeit haben werdende Mütter einen Anspruch auf Hebammenhilfe. Für gesetzlich Versicherte entstehen hier keine Kosten. Bei privat Versicherten ist die Kostenübernahme vorher mit der Versicherung zu klären.

Zuschuss der Stadt Lahr

Mit Beschluss vom 17. Dezember 2018 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr der finanziellen Förderung von zusätzlichen Leistungen freiberuflicher Hebammen, die von werdenden Müttern in Lahr in Anspruch genommen werden zugestimmt. Ab 01. Januar 2019 gewährt die Stadt Lahr als freiwillige Leistung eine Zuwendung zur Sicherstellung der permanenten Rufbereitschaft in der Vor- und Nachsorge (ohne Geburtshilfe) durch freiberufliche Hebammen in Höhe von 50,00 Euro pro Kind der werdenden Mutter, welche die Leistung in Anspruch nimmt.

Wie kann ich das Betreuungsgeld beantragen?

Die werdende Mutter kann das Betreuungsgeld bei der Stadtverwaltung Lahr, Amt für Soziales, Bildung und Sport über das untenstehende Antragsformular beantragen. Die Hebammen, die in Lahr tätig sind, haben  Antragsformulare vorrätig und können diese entsprechend aushändigen. Die Hebamme füllt das Antragsformular gemeinsam mit der werdenden Mutter aus.

Aus Gründen der Praktikabilität und der Verwaltungsvereinfachung wird das Betreuungsgeld direkt an die betreuende Hebamme ausbezahlt. Nach Erbringung der Leistungen der permanenten Rufbereitschaft in der Vor- und Nachsorge kann die Hebamme den Antrag auf Betreuungsgeld bei der Stadtverwaltung Lahr, Amt für Soziales, Bildung und Sport abrechnen. Die Auszahlung des Betreuungsgeldes findet zweimal im Jahr statt. Die Anträge für das erste Halbjahr sind bis 31. Juli, die Anträge für das zweite Halbjahr sind bis spätestens 31. Dezember einzureichen. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Regelung und der Gewährung von Zuwendungen für freiberufliche Hebammen (siehe unten).




Sonstiges

Ihre Ansprechpartnerin:

Anke Maletz 

Abt. Soziales

Friedrichstraße 7
77933 Lahr

Tel. 07821 / 910-5005

E-Mail: anke.maletz@lahr.de