12.02.2026 - Bedarfsmeldungen sind an den Schulen abzugeben
Bis 15. März 2026 Bedarf für Ganztagsbetreuung anmelden
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Die Formulare für die Bedarfsmeldungen werden an den Lahrer Schulen bei der Schulanmeldung an die Eltern verteilt und sind bis spätestens Sonntag, 15. März 2026, an den Schulen abzugeben.
Der Anspruch umfasst acht Stunden täglich an fünf Werktagen, wobei die Zeit des regulären Unterrichts auf die Ganztagsbetreuung angerechnet wird. Der Betreuungsanspruch gilt auch während der Schulferien bis auf eine Schließzeit von vier Wochen, beginnend mit den Herbstferien 2026. Zum Schuljahr 2026/2027 werden die Ferienangebote mit den Trägern Caritasverband Lahr e.V., AWO Ortenau e.V. sowie DRK – Kreisverband Ortenau e.V. ausgebaut. Die Einführung erfolgt stufenweise, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 Anspruch auf ganztägige Betreuung haben.
Die Bedarfsanmeldung stellt noch keine Garantie für einen Betreuungsplatz dar. Die Anmeldung erfolgt bei den an den jeweiligen Schulen tätigen Trägern. Das Verfahren ist demnach mit wenig Änderungen verbunden.
Nähere Informationen zu den Angeboten gibt es an den Schulen direkt.