Einleitung
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichtet haben. Bei einem Verkauf wirkt sich dieser Zustand auch gegenüber den Rechtsnachfolgern aus.
Typische Baulasten können sein: Abstandsflächenbaulasten, Wegebaulasten, Abbruch- oder Wiederaufbauverpflichtungen sowie die Vereinigungsbaulasten in dem mehrere Flurstücke zu einem einheitlichen Baugrundstück zusammengefasst werden.
Für die betroffenen Grundstücke kann dies eine Belastung darstellen, die Folge einer möglichen Wertminderung könnte entstehen.
Tipp: Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, sollten Sie nicht nur die Inhalte im Grundbuchamt einsehen, sondern sich auch Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis einholen.
Anmerkung: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind keine öffentlich-rechtlichen Belastungen, sondern nur privatrechtliche Verpflichtungen. Falls Sie Abschriften aus dem Grundbuch benötigen, wenden Sie sich an folgende Stelle.
Zentrale Grundbuchstelle: http://www.amtsgericht-achern.de/pb/,Lde/1151487
Voraussetzungen
In das Baulastenverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Ein berechtigtes Interesse haben beispielsweise Grundstückeigentümer oder Kaufinteressenten mit einer entsprechenden Vollmacht des Eigentümers.
Haben Sie Fragen dazu, wenden Sie sich an die Telefon-Nr. 07821 / 910 - 0739
Verfahrensablauf
Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.
Erforderliche Unterlagen
Ein formloser schriftlicher Antrag bzw. das vorbereitete Formular ist notwendig, sowie die Vollmacht des Grundstückseigentümer.
Das Antragsformular finden Sie unter Downloads
Kosten
Gemäß der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Lahr:
| Baulastenauskunft ohne Belastungen |
20,00 Euro |
je Flurstück |
| Baulastenauskunft mit Belastungen |
40,00 Euro |
je Flurstück |
Zuständig
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet