Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Baugenehmigungen / Kenntnisgabeverfahren (Errichtung und Abbruch)

Einleitung

Für die Einreichung von Bauanträgen bei der Baurechtsbehörde der Stadt Lahr nutzen Sie bitte die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg - ViBa“. 

Verfahrensablauf

Für die Einreichung eines Bauantrages durch Entwurfsverfassende ist eine einmalige Registrierung mit dem sogenannten „Unternehmenskonto“ vorgesehen. Hierfür ist die Authentifizierung mit einem Elster-Zertifikat erforderlich. Da die Zugangsdaten zum Teil postalisch versendet werden, sollten sich Entwurfsverfassende für die erstmalige Registrierung etwa zwei Wochen Vorlaufzeit einplanen.

Erforderliche Unterlagen

Entsprechende Vordrucke im PDF-Format stellt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen unter folgendem Link zur Verfügung:

https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/baurecht/erlasse-und-vorschriften