Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Baugenehmigungen / Kenntnisgabeverfahren (Errichtung und Abbruch)

Einleitung

Allgemeine Information:
Sie möchten ein Gebäude errichten, umbauen, dessen Nutzung ändern oder das Bauwerk abbrechen? Dann erkundigen Sie sich bei der Abteilung Bauordnung nach der Genehmigungspflicht und der Zulässigkeit der erforderlichen Maßnahmen.
Im Zusammenhang mit Baumaßnahmen werden außerdem grundsätzlich Rohbau- und Schlussabnahmen durch den Bauaufseher durchgeführt.