Allgemeines zu Natur + Landschaft
Natur umfasst neben der Pflanzen- und Tierwelt auch die unbelebte Umgebung. Aus den Wechselwirkungen zwischen Natur und menschlichen Eingriffen ergibt sich die Gestalt der Landschaft.
Die Stadt Lahr liegt am Ausgang des Schuttertals in die Rheinebene und ist durch die Naturräume des Mittleren Schwarzwalds, der Lahr-Emmendinger Vorbergzone und der Offenburger Rheinebene geprägt. Durch menschliche Eingriffe und Nutzung gibt es ein Gemenge verschiedener Lebensraumtypen, von Siedlungsstrukturen, über Fließ- und Stehgewässer zu grünen Elementen wie Parks und Grünanlagen, Kleingärten, Friedhöfe, Wald und landwirtschaftlichen Flächen.
Während die Bauleitplanung die städtebauliche Entwicklung regelt, liefert die Landschaftsplanung den ökologischen Fachbeitrag. Im Landschaftsprogramm des Landes Baden-Württemberg von 1983/1999 werden die überörtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt. Auf regionaler Ebene fasst der Landschaftsrahmenplan von 2024 fachliche Ziele für Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft als Informations- und Arbeitsgrundlage für kommunale Planungen zusammen. Der 1981 aufgelegte und 1997 fortgeschriebene Landschaftsplan der Stadt Lahr definiert neben den allgemeinen landschaftspflegerischen Zielen als übergeordnetes grünplanerisches Ziel den Erhalt sowie die Öffnung und Entwicklung der Schutteraue als grüne Ost-West Verbindung sowie die Herausarbeitung verschiedener Grünachsen in der Stadt. Der Grünflächenleitplan der Lahrer Kernstadt von 2015 verfolgt die Ziele: 1. Verbesserung der Grünflächenversorgung in den Defizitgebieten, 2. Herstellung eines durchgängigen Grünflächenverbunds für die gesamte Kernstadt und 3. Verbesserung der Versorgung der Grünflächen mit Sonderfunktion.
Die Situation der Land-Ökosysteme in Deutschland können Sie den Umweltdaten Deutschland entnehmen. Für Baden-Württemberg geben die Umweltdaten 2024 und die Landesanstalt für Umwelt Auskunft. Im bauplanungsrechtlichen Ökokonto werden vorgezogene Ausgleichmaßnahmen für zukünftige Eingriffe durch die Bauleitplanung dargestellt. Im naturschutzrechtlichen Ökokonto werden vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für zukünftige Eingriffe in den Naturhaushalt dargestellt.