Lahr, Stadtmarketing, Souvenirs, Geschenke und Flyer

Online-Shop der Stadt Lahr Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Stadt Lahr und dem Kunden (nachfolgend auch Besteller) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Lahr abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die Stadt Lahr die Annahme der Bestellung innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Sollten wider Erwarten die bestellten Artikel nicht mehr vorrätig oder nicht mehr lieferbar sein, ist die Stadt Lahr nicht zur Ausführung der Bestellung verpflichtet. In diesem Fall ist die Stadt Lahr verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und die Gegenleistung des Kunden unverzüglich zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht. Das Angebot des Kunden bezieht sich auf die Waren, wie sie auf der Website der Stadt Lahr dargestellt oder beschrieben sind. Geringfügige Abweichungen gegenüber der Darstellung auf der Website der Stadt Lahr in Farbe, Design und Dekor behält sich die Stadt Lahr vor. Die Stadt Lahr ist berechtigt, anstelle der bestellten Ware eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern.

Ist der Besteller ein Verbraucher (§ 13 BGB) besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht. Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Widerrufsbelehrung: Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Stadt Lahr, Stadtmarketing, Rathausplatz 4, 77933 Lahr, Fax 07821-910-0116, E-Mail stadtmarketing@lahr.de. Widerrufsfolgen Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (zum Beispiel Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (zum Beispiel Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. "Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht." Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung.

Alle Preise sind Endpreise. Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Das vom Kunden zu bezahlende Entgelt wird per Rechnung erhoben. Diese ist der Lieferung beigefügt. Umsatzsteuer fällt derzeit nicht an. Das Entgelt ist nach Erhalt der Ware sofort zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist auf ein Girokonto der Stadtkasse Lahr zu überweisen. Die Kosten des Zahlungsverkehrs (zum Beispiel Bankgebühren bei Auslandsüberweisungen) gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

Die Versandkosten trägt der Kunde, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Lagerware kommt innerhalb von 10 Kalendertagen zum Versand, soweit nichts anderes vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig, wenn einzelne Artikel nicht sofort geliefert werden können. Die Schadenersatzhaftung bei Lieferverzug beziehungsweise Nichterfüllung des Vertrags ist in § 10 abschließend geregelt.

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Stadt Lahr anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Stadt Lahr aus dem Liefervertrag zustehen, werden der Stadt Lahr folgende Sicherheiten gewährt, die die Stadt lahr auf Verlangen nach Wahl der Stadt Lahr freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen der Stadt Lahr nachhaltig um mehr als 20 Prozent übersteigt: Die Ware bleibt Eigentum der Stadt Lahr. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Stadt Lahr als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für die Stadt Lahr. Erlischt das (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die Stadt Lahr übergeht. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Stadt Lahr ab. Die Stadt Lahr ermächtigt den Kunden widerruflich, die an die Stadt Lahr abgetretenen Forderungen für Rechnung der Stadt Lahr in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Stadt Lahr hinweisen und die Stadt Lahr unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist die Stadt Lahr berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Stadt Lahr liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

Ist der Kunde kein Verbraucher (§ 13 BGB) und weist die gelieferte Ware einen Mangel auf, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, ist die Stadt Lahr nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu verlangen. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder ist die Stadt Lahr zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Frist hinaus aus Gründen, die die Stadt Lahr zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Darüber hinausgehende Schaden-Ersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden sind im nachfolgenden § 10 dieser Geschäftsbedingungen abschließend geregelt. Ist der Kunde nicht Verbraucher (§ 13 BGB), so beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Ist der Besteller Verbraucher (§ 13 BGB), bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist von 2 Jahren.

Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich Ansprüche des Kunden auf entgangenen Gewinn und wegen sonstiger Vermögensschäden) sind ausgeschlossen, sofern ein solcher Anspruch nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Stadt Lahr oder die Erfüllungsgehilfen der Stadt Lahr beruht. Bei einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Unberührt vom Haftungsausschluss bleibt die Haftung für Beschaffenheitsgarantien, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, für Arglist sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für eine persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Stadt Lahr.

Der Kunde stimmt der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der der Stadt Lahr durch die Bestellung übermittelten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Ausführung der Bestellung zu.

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Lahr. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland hat, aber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt. Die Stadt Lahr ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

Sie erreichen uns unter folgender Adresse:

Stadt Lahr
Haupt- und Personalamt
Abteilung für Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing
Rathausplatz 4
77933 Lahr

Stand: 30. September 2012