Lahrer Zeitungen, Badische Zeitung, Lahrer Zeitung, Lahrer Anzeiger

25.11.2016 - Stallpflicht für Geflügel Aktuell kein Fall von Vogelgrippe in Lahr

Wegen Fällen von Vogelgrippe in Deutschland muss Geflügel derzeit im Stall bleiben. Dies hat das Landratsamt Ortenaukreis mit einer „Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken“ vom 17. November 2016 festgelegt.

Auch in Lahr gilt die Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel. Sie betrifft auch Geflügel, das von Privatpersonen gehalten wird. Das Virus wurde durch Zugvögel, vor allem Wasservögel, eingeschleppt. Singvögel erkranken zwar nicht an der Vogelgrippe, können das Virus aber weitertragen. Da Hausgeflügel sehr empfänglich ist und sich leicht bei Wildvögeln anstecken kann, ist es wichtig, die Stallpflicht strikt einzuhalten und einen Kontakt zu freilebenden Vögeln zu verhindern.

Die Stadtverwaltung informiert, dass menschliche Erkrankungen durch dieses Vogelgrippe-Virus bisher nicht beobachtet worden sind, aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Beim Einsatz richtiger Schutzmaßnahmen sind Übertragungen auf den Menschen unwahrscheinlich. Zuständig für das Thema Vogelgrippe ist das Landratsamt Ortenaukreis. Je nach Anliegen wendet man sich dort an das Veterinäramt oder das Gesundheitsamt.

Wer in Lahr einen toten Vogel findet, kann sich an den Bevölkerungsschutz bei der Stadt Lahr, unter Tel. 07821 / 910-0626 wenden. Wichtig dabei ist, dass tote oder verendende Vögel keinesfalls berührt werden dürfen.

Weitere Informationen