Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Zahlungsverkehr / SEPA-Basislastschriftmandat

Einleitung

Die gesetzlichen und vertraglichen Zahlungsverpflichtungen der Stadt Lahr sowie die Zahlungseingänge in Form von Steuern, Gebühren, Beiträgen und privatrechtlichen Entgelten werden von der Stadtkasse geleistet beziehungsweise bearbeitet. Zur Erleichterung Ihrer Zahlungsverpflichtungen an die Stadt können Sie am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen. Das entsprechende Formular dazu finden Sie unten auf dieser Seite. Rechnungen an die Stadtverwaltung gehen nach einer Vorprüfung durch die Fachämter an die Stadtkasse zur Auszahlung. Sollten Sie eine Rechnung der Stadt erhalten und eine Frage zur Zahlung haben oder sollte noch eine Ihrer Rechnungen an die Stadt Lahr nicht bezahlt sein, wenden Sie sich an die Stadtkasse. Die Stadt Lahr muss seit dem 01. Februar 2014 die Vorgaben des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums beachten. Das SEPA-Basislastschriftmandat sowie Änderungen dazu müssen der Stadtkasse in Schriftform und unterschrieben vorliegen. Eine Mitteilung per E-Mail, Fax oder Telefon ist daher nicht mehr möglich. Wir danken für ihr Verständnis.

SEPA-Basislastschriftmandat

Änderungsmitteilung zum SEPA-Basislastschriftmandat