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03.09.2021 - Denkmaltag und Vortrag auf der Römeranlage Wie clevere Römer Lebensmittel konservierten

Experimentelle Herstellung von Käse mit Kälberlab in einer alten Käseform
Experimentelle Herstellung von Käse mit Kälberlab in einer alten Käseform.
Quelle: Rüdiger Metzger-Thessen
Am Sonntag, 12. September 2021, findet ab 14:30 Uhr eine Führung durch die Römeranlage und den Archäobotanischen Garten im Lahrer Bürgerpark statt. Anlass für die außerplanmäßige Öffnung des Streifenhauses ist der Tag des Offenen Denkmals, der dieses Jahr unter dem Motto „Sein & Schein” steht.

Ab 17 Uhr gibt der Vortrag „Ganz schön clever – Römische Konservierung von Lebensmitteln” von Frieder Grundhöfer im Veranstaltungsraum des Bürgerzentrums im Bürgerpark, Mauerweg 9 in Lahr, Einblicke in die naturwissenschaftlichen Hintergründe der Vorratshaltung. Der leitende Chemiedirektor in Rente engagiert sich ehrenamtlich im Arbeitskreis Gallo-römisches Leben Lahr-Dinglingen. Er gestaltete die Ausstellung „Unendlich haltbar?”, die noch bis Sonntag, 31. Oktober 2021, im Bürgerzentrum zu sehen ist, maßgeblich mit.

In den Innenräumen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Teilnehmenden müssen entweder einen negativen COVID-19-Test, eine vollständig abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder eine Genesung nach einer Infektion mit COVID-19 vorweisen. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler gelten als getestet, sofern sie keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Der Nachweis erfolgt über ein entsprechendes Ausweisdokument. Eine Impfung ist vollständig abgeschlossen, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gilt, wer innerhalb der letzten sechs Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder eines anderen Nukleinsäurenachweises auf SARS-CoV-2 getestet wurde, wobei das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt.