Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen

Einleitung

Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind.


Personen, die als Rückkehrerinnen und Rückkehrer wahlberechtigt sind, werden aber von der Gemeinde nicht automatisch eingetragen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Verfahrensablauf

Sie können die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Antragstellerinnen und Antragsteller, die den Antrag nicht selbst ausfüllen und abgeben können, zum Beispiel wegen einer Behinderung, können sich von einer anderen Person helfen lassen.


Hinweis: Teilweise stellen die Gemeinden Antragsformulare zur Verfügung, je nach Angebot der Gemeinde auch als Download im Internet.


Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung. Sie können auch einen Wahlschein beantragen.

Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichti
gt.

Erforderliche Unterlagen


  • in den meisten Fällen: keine, da Sie in die gleiche Gemeinde zurückkehren

  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel Nachweise über

    • den Zeitpunkt Ihres Wegzugs oder Ihrer Verlegung des Hauptwohnsitzes aus der Gemeinde sowie

    • Ihr Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt


Frist / Dauer

Sie können den Antrag bis spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Zuständig

die Stadt oder die Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben