Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Vollstreckung

Einleitung

Die Stadtkasse nimmt bei öffentlich-rechtlichen Forderungen die Aufgaben einer Vollstreckungsbehörde nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz wahr. Zwei Mitarbeiter im Vollstreckungsaußendienst sind bei den Schuldnern im Stadtgebiet tätig. Alle weiteren Vollstreckungsmöglichkeiten nehmen Mitarbeiter im Innendienst wahr. Bei privatrechtlichen Forderungen beauftragt die Stadtkasse die Zivilgerichte und die Gerichtsvollzieher als sachlich zuständige Vollstreckungsorgane.