03.03.2026 - Kartierungen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Tiere, Pflanzen und Biotope erfassen
Im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) finden bis Ende November 2026 Erfassungen von Tieren und Pflanzen statt – unter anderem auch in Lahr. Sie sind Teil des landesweiten Greifvogelmonitorings und des bundesweiten Stichprobenmonitorings für den Fauna-Flora-Habitat-Bericht (FFH-Bericht) 2031.
Die Gemeindefläche wird dabei nicht flächendeckend untersucht, sondern begrenzt auf wenige Stichprobenflächen überwiegend im Außenbereich. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Biotopen beziehungsweise das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Die Ergebnisse werden auf Landes- und teils auch Bundesebene hochgerechnet, um Aussagen zur Entwicklung treffen zu können.
Die Bundesrepublik Deutschland ist als Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) nach Artikel 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie verpflichtet, mit einem regelmäßigen Monitoring im gesamten Bundesgebiet die Erhaltungszustände für Arten von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen und die Ergebnisse an die EU zu berichten. Die in Baden-Württemberg untersuchten Arten sind Teil des bundesweiten Stichprobenmonitorings innerhalb der kontinentalen biogeographischen Region. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat die Gesamtanzahl der Stichproben sowie die Verteilung auf die Bundesländer vorgegeben und je nach Art um weitere Stichproben in den Bundesländern ergänzt. Die Lage der Stichprobenflächen wurde in einer Zufallsziehung ausgewählt.
Beim Greifvogelmonitoring werden windkraftempfindliche Arten wie Rotmilan, Schwarzmilan und Wespenbussard systematisch erfasst – hauptsächlich von Aussichtspunkten mit guter Geländeübersicht oder bei Bedarf durch Begehung von Waldstücken mit vermuteten Horsten. Die erhobenen Daten dienen der Überwachung von Bestandstrends und tragen zum naturverträglichen Ausbau regenerativer Energien bei.
Bei diesen Erfassungen ist es den kartierenden Fachpersonen als Beauftragten der LUBW gemäß Paragraf 52 Naturschutzgesetz grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Sie betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Bescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen.
Die Stichprobenflächen bleiben anonym, um die Aussagekraft des Monitorings zu gewährleisten. Es erfolgt auch keine Zuordnung der Ergebnisse zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden. Dauerhafte Markierungen werden nicht vorgenommen. Der Zeitpunkt der Erfassung richtet sich nach dem Entwicklungsstand der Arten oder Lebensräume und wird stark von den aktuellen Wetterbedingungen beeinflusst. Eine Begleitung der Erfassungen vor Ort ist nicht möglich.