Der Lahrer Gemeinderat hat 2017 die Einführung einer Sozialwohnungsquote beschlossen. Das bedeutet: Bei Wohnungsbauprojekten, die zehn oder mehr Wohnungen umfassen oder eine Gesamtwohnfläche von mehr als 800 Quadratmetern aufweisen, müssen mindestens 20 Prozent der Wohnungsfläche als sozialer Mietwohnraum mit mindestens 15-jähriger Preisbindung angeboten werden. Bei Vorhaben auf städtischen Grundstücken sind es mindestens 30 Prozent.
„Diese Quote konnte in den vergangenen Jahren konsequent umgesetzt werden, was insbesondere an der attraktiven finanziellen Förderung durch das Land Baden-Württemberg liegt“, erklärt Baubürgermeister Tilman Petters. Mittlerweile wurden rund 300 geförderte Wohnungen in Lahr fertiggestellt. Weitere sind im Bau beziehungsweise in der in Planung. „Als neue Entwicklung zeigt sich dabei, dass die Bauherren zunehmend anstreben, Projekte ausschließlich mit geförderten Wohnungen umzusetzen und so eine maximale Förderung zu erhalten, die je nach Bindungsdauer und Mietabsenkung mehr als die Hälfte der Baukosten betragen kann“, sagt Petters weiter.
Was zunächst positiv klingt, bringt jedoch auch Nachteile mit sich: So haben alle, die über den Einkommensgrenzen liegen, nicht die Möglichkeit, eine dieser Wohnungen zu beziehen. Auch werden Personen und Familien ausgeschlossen, die zwar die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein hätten, diesen aber aus verschiedenen Gründen nicht beantragen möchten. Die Folgen können sogenannte soziale Monostrukturen sein, also eine einseitige Zusammensetzung der Bevölkerung in diesem Wohngebiet mit einer mangelnden Mischung von Einkommen, Altersgruppen oder Lebensstilen. Mit zunehmendem Alter der Gebäude kann sich das weiter verfestigen und Stigmatisierung und erhöhte Fluktuation könnten die Folge sein.
Außerdem besteht die Gefahr von Vernachlässigung und Sanierungsstau gegenüber Häusern mit selbstgenutzten Eigentumswohnungen oder regulärem Mietzins.
Der Technische Ausschuss hat wiederholt darüber diskutiert, bei größeren Wohnungsbauvorhaben grundsätzlich eine Obergrenze für geförderte Wohnungen anzustreben. Die Verwaltung wurde daher beauftragt, ein entsprechendes städtebauliches Konzept zu erarbeiten, das insbesondere die Mindestgröße der betroffenen Bauvorhaben sowie die prozentuale Obergrenze an geförderten Mietwohnungen festlegt. Laut diesem Konzept soll künftig bei Wohnungsbauprojekten, die zehn oder mehr Wohnungen umfassen oder eine Gesamtwohnfläche von mehr als 800 Quadratmeter aufweisen, mindestens 20 und höchstens 80 Prozent der Wohnungsfläche als soziale Mietwohnungen angeboten werden. Bei Projekten mit 50 oder mehr Wohnungen oder einer Gesamtwohnfläche von mehr als 3.000 Quadratmetern sind es mindestens 20 und höchstens 60 Prozent der Wohnungsfläche.
Außerdem sollen künftig nicht nur Neubauten, sondern auch Bestandswohnungen in die Sozialwohnungsquote einbezogen werden. Diese Möglichkeit ist auch im Förderrecht vorgesehen, das eine Bindung von Ersatzwohnraum zulässt. Der Bauherr erhält so die Förderung nicht für den konkret geförderten Neubau, sondern der Anspruch wird auf bestehende, förderfähige Wohnungen übertragen. Bisher muss die Quote ausschließlich durch den Neubau geförderter Wohnungen erfüllt werden.
Stefan Löhr, Amtseiter Stadtentwicklung und Stadtplanung, erklärt dazu: „Trotz Förderung sind die Quadratmeterpreise dadurch aber noch immer vergleichsweise hoch. So kostet bei einer geförderten Neubauwohnung, die mit einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 13 Euro pro Quadratmeter veranschlagt wird, bei einer durchschnittlichen Mietabsenkung von 30 Prozent die Kaltmiete 9,10 Euro pro Quadratmeter. Bei einer sanierten geförderten Bestandswohnung könnte sie hingegen bei rund sieben Euro liegen. Vorstellbar ist, dass Bauherren künftig zwischen drei Varianten wählen können: nur Neubau, nur Bestand oder eine Mischung aus Neubau und Bestand“, so Löhr weiter. „Diese Flexibilisierung soll dazu beitragen, günstigeren sozialen Mietwohnraum, mehr sozialen Mietwohnraum, längere Mietbindungen und auch eine höhere Wertschätzung für den Gebäudebestand zu erreichen.“ Die jeweilige Einzelfall-Entscheidung über die Einbeziehung von Bestandswohnungen bei der Sozialwohnungsquote soll beim Gemeinderat liegen.
Nachdem der Technische Ausschuss nun den Vorschlägen der Verwaltung mit breiter Mehrheit gefolgt ist, wird sich der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 27. April 2026, mit der Thematik befassen.