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14.10.2022 - Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern am Zensus 2022 weiterhin erforderlich Stadt Lahr dankt ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten

45 Ehrenamtliche haben im Rahmen des Zensus 2022 die Erhebungsstelle der Stadtverwaltung bei der Befragung zufällig ausgewählter Einwohnerinnen und Einwohner Lahrs mit großem Engagement unterstützt. Der Zensus ist allerdings noch nicht abgeschlossen: Ein kleiner Teil der Befragten ist der Bitte um Mitwirkung noch nicht nachgekommen.

„Das Ehrenamt ist ein wesentliches Rückgrat unserer Gesellschaft. Alle, die sich freiwillig engagieren, geben unserer Stadt mit ihrem Tun ein menschliches Gesicht“, betont Lahrs Bürgermeister Tilman Petters. „Allen ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten gilt mein ganz herzliches Dankeschön für ihre Unterstützung und die stets gute Zusammenarbeit!“

Das Ehrenamt begann mit einer mehrstündigen Schulung im April beziehungsweise im Mai 2022, bei der die Mitarbeiter der städtischen Erhebungsstelle die Erhebungsbeauftragten in ihre Aufgabe einwiesen. Im Anschluss daran wurden die vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg zufällig ausgewählten rund 570 Anschriften mit mehr als 5.200 Einwohnern auf die Erhebungsbeauftragten aufgeteilt. Im nächsten Schritt galt es zu prüfen, ob die Gebäude der rund 570 Anschriften bewohnt sind. War dies der Fall, wurde ein Terminankündigungsschreiben hinterlassen. Sodann führten die Erhebungsbeauftragten das Interview mit den Bewohnerinnen und Bewohnern an dem angekündigten Termin. Die Ergebnisse übergaben sie zur weiteren Bearbeitung an die Erhebungsstelle der Stadtverwaltung.

Die Erhebungsstelle ist indes weiterhin auf die Unterstützung eines Teils der zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Inzwischen haben rund 5.000 Einwohner die Interviews mit den Erhebungsbeauftragten sowie den zweiten Befragungsteil selbstständig online oder über einen Papierfragebogen erfolgreich gemeistert. Für die restlichen knapp 170 Personen besteht weiterhin Auskunftspflicht. Nach bisher zwei Erinnerungsschreiben muss die Erhebungsstelle der Stadtverwaltung Lahr laut Zensusgesetz ein Zwangsgeldverfahren einleiten. Das Zwangsgeld kann dabei in drei- oder gar vierstelliger Höhe ausfallen.

Um dieses Verfahren zu vermeiden, bittet die Erhebungsstelle der Stadtverwaltung Lahr die noch knapp 170 Einwohner, die ihrer Auskunftspflicht noch nicht nachgekommen sind, dies nachzuholen. Ein entsprechendes Schreiben mit Online-Zugangsdaten wird in den nächsten Tagen an die Betroffenen postalisch verschickt. Gerne können die Betroffenen diesbezüglich bei der Zensus-Erhebungsstelle der Stadtverwaltung Lahr im Rathaus 2, Schillerstraße 23, persönlich vorstellig werden oder die Angelegenheit telefonisch klären: 07821 / 910-0770.