Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Schülerbeförderung

Einleitung

Die Stadt Lahr/Schwarzwald wickelt gemäß der Satzung des Ortenaukreises die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten für die in ihrer Trägerschaft stehenden Schulen für den Landkreis ab.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des LRA Ortenaukreis: Straßenverkehr & ÖPNV / Landkreis Ortenaukreis