Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Realschule - Kind für Aufnahme anmelden

Einleitung

Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Grundschulempfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart das Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt



  • die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung Ihres Kindes,

  • sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie

  • seine Lernpotenziale.


Die Grundschulempfehlung erhält Ihr Kind gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.


Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung verbindlich.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Realschule anmelden.

Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Homepage oder im Sekretariat der Schule.


Die Schule bestätigt Ihnen die Aufnahme schriftlich.

Erforderliche Unterlagen


  • Identitätsnachweis des Kindes (z. B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde)

  • Formularblätter zum Aufnahmeverfahren für die Orientierungsstufe

  • Grundschulempfehlung


Hinweis: Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie zur Anmeldung nicht vorlegen, wenn das Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig ist.

Frist / Dauer

Anmeldetermine für das Schuljahr 2024/2025



  • für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Dienstag, 05. März bis Freitag, 08. März 2024

  • für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Mittwoch, 10. April 2024

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Wohnort an, um eine Liste von Realschulen in Ihrem Land- oder Stadtkreis zu erhalten.

Zuständig

die von Ihnen gewählte Realschule