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08.09.2022 - Bilanz des Kommunalen Ordnungsdiensts der Stadt Lahr für August 2022 Parkverstöße und Ruhestörungen

Parkkontrollen sowie das Vorgehen gegen Ruhestörungen waren im August 2022 für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Lahr wichtige Schwerpunkte.

In den warmen Sommermonaten, in denen sich Menschen verstärkt im Freien aufhalten und Fenster lange geöffnet sind, kommt es vermehrt zu Anzeigen wegen Lärmbelästigung. Das Polizeirevier Lahr hat im August 14 Ruhestörungen, die ihm in den Abendstunden gemeldet wurden, an den KOD weitergeleitet. Dieser geht in solchen Fällen vor Ort, ermahnt in der Regel zunächst die Verursacherinnen und Verursacher und stellt auf diese Weise die Ordnung wieder her. Bei hartnäckigen Störungen wird darüber hinaus ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. 

Im August hat der Kommunale Ordnungsdienst wieder verstärkt am Terrassenbad kontrolliert. Dabei kam es zu einigen Verwarnungen im ruhenden Verkehr. Kontrollen der Parksituation fanden auch weiterhin am Waldmattensee und auf dem ehemaligen Gelände der Landesgartenschau statt. Dort gab es jeweils keine besonderen Vorkommnisse. Grundsätzlich gilt jedoch: Fahrzeuge, die in Feuerwehrzufahrten oder unberechtigter Weise auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte parken, werden konsequent abgeschleppt. Insgesamt hat der KOG im August im ruhenden Verkehr 960 Verwarnungen im gesamten Stadtgebiet ausgestellt, unter anderem wegen Parkens auf dem Gehweg, in Feuerwehrzufahrten, in Halteverbotszonen sowie ohne gültigen Parkschein.  

Handy- und Gurt-Kontrollen fanden im August in der Weiherstraße, der Kaiserstraße und in der Kirchstraße statt. Ein Handyverstoß musste zur Anzeige gebracht werden. 

Außerdem kontrollierte der KOD an Wirtschaftswegen in Kippenheimweiler, nahe der Einsteinallee, am Schutterlindenberg und am Gänsberg. Hier kam es zu Verwarnungen von Verkehrsteilnehmenden, da diese Wege nur von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werden dürfen. 

Da in Grün- und Erholungsanlagen die Hunde an der Leine zu führen sind, hat der KOD in verschiedenen Parkanlagen Kontrollen vorgenommen. Hier stellte er ebenso wie bei den Gaststätten- und Spielhallenkontrollen keine Beanstandungen fest.