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23.02.2023 - Angebot der Volkshochschule Lahr anlässlich der Schöffenwahl 2023 Online-Vortrag zum Schöffenamt

Wie sieht die Arbeit von Schöffinnen und Schöffen aus? Dies erfahren Interessierte am Donnerstag, 16. März 2023, von 18 bis 20 Uhr in einem Online-Vortrag der Volkshochschule (VHS) Lahr. Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Schöffengerichte schaffen eine volksnahe Basis bei der Urteilsfindung und gelten als Garant gelebter Demokratie. Claudia Kitzig, Vorsitzende des Landesverbands Baden-Württemberg der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS-BW e.V.), und Susanne Weiher, Beisitzerin im DVS-BW, geben in ihrem Vortrag gemeinsam Einblicke in dieses Ehrenamt und zeigen auf, welche Herausforderungen mit ihm verbunden sind.

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung über die Website der VHS Lahr http://vhs.lahr.de, per E-Mail an vhslahr@lahr.de oder telefonisch unter 07821/918-0 ist vorab erforderlich, da die Teilnehmenden am Tag vor der Veranstaltung die Zugangsdaten per E-Mail erhalten. Benötigt werden eine stabile Internetverbindung sowie ein Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone. Fragen und Diskussionsbeiträge sind per Chat möglich. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Volkshochschulverband Baden-Württemberg und dem DVS-BW statt.

In Lahr werden aktuell Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Offenburg und am Landgericht Offenburg als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in Lahr wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, etwa Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete, sowie Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Interessentinnen und Interessenten aus Lahr bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen – also gegen Erwachsene – und für das Amt eines Jugendschöffen bis Freitag, 31. März 2023, beim Haupt- und Personalamt der Stadtverwaltung Lahr, Abteilung Ratsarbeit, Marketing und Internationales, Rathausplatz 4, 77933 Lahr. Ansprechpartner ist Kevin Garneau, Telefon 07821 / 910-0138, E-Mail kevin.garneau@lahr.de.

Weitere Informationen zu den Modalitäten sowie das Bewerbungsformular sind auf der Website der Stadt Lahr unter www.lahr.de / Stadt + Verwaltung / Wahlen + Abgeordnete / Schöffenwahl oder unter www.schoeffenwahl.de zu finden.