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06.12.2022 - Fahrradbeleuchtungs-Check am Max-Planck-Gymnasium in Lahr Nikolaus-Aktion belohnt Radfahrende

Schokoladenherzen vom Nikolaus, Ermahnungen von Knecht Ruprecht: Die Stadt Lahr hat sich zum vierten Mal an der Nikolaus-Aktion der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK-BW) beteiligt.

Im Vergleich zum Sommer steigen im Winter die Zahl der Unfälle mit Fahrradbeteiligung, obwohl weniger Radfahrende unterwegs sind. Daher startete die AGFK-BW, der die Stadt Lahr seit 2014 angehört, die Nikolaus-Aktion, um Radfahrende spielerisch für Verkehrssicherheit zu sensibilisieren und zu belohnen. In Lahr verteilte Marius Winkler, Verkehrsplaner im Stadtplanungsamt, im Auftrag des Nikolaus Schokoladenherzen an Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer des Max-Planck-Gymnasiums, die mit vorschriftsmäßiger Fahrradbeleuchtung unterwegs waren. Der Kommunale Ordnungsdienst und das Polizeirevier Lahr vertraten am Nikolaustag Knecht Ruprecht, beließen es bei fehlender oder defekter Beleuchtung aber bei einer Ermahnung.

Zu einer vorschriftsgemäßen Fahrradbeleuchtung gemäß Paragraph 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gehören: Frontscheinwerfer, Frontrückstrahler, Rücklicht, Heckrückstrahler, Pedalrückstrahler – pro Pedal jeweils einer nach vorne und nach hinten wirkend – und pro Rad mindestens zwei Speichenrückstrahler, alternativ ein reflektierender weißer Streifen an den Reifen, Felgen oder in den Speichen.

Die Nikolaus-Aktion findet dieses Jahr bereits zum siebten Mal in Baden-Württemberg und zum vierten Mal in Lahr statt. Sie zielt darauf ab, dass die Mitgliedskommunen der AGFK-BW die Verkehrssicherheit in den Fokus stellen. Die Radbeleuchtung trägt entscheidend zur Sicherheit von Radfahrenden bei: Radfahrende sollen nicht nur selbst etwas sehen, sondern auch von anderen Verkehrsteilnehmenden gesehen werden.