13.01.2026 - Stadt legt Statistik für das Jahr 2025 vor
Mehr als 41.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren in Lahr
Die Zahl der Verkehrsverstöße in Lahr lag im vergangenen Jahr bei rund 41.600 und damit um mehr als 5000 höher als im Vorjahr. Das liegt an einem Anstieg der Verfahren im Bereich der stationären Geschwindigkeitsmessungen.
Bei den Zahlen handelt es sich nur um die tatsächlich eingeleiteten Fälle und nicht um die erfassten Verstöße. Zur großen Zahl der Verstöße, die nicht in die Statistik einfließen, gehören etwa Geschwindigkeitsverstöße von Rettungsfahrzeugen, der Polizei sowie von nicht zu identifizierenden Fahrradfahrenden am Urteilsplatz.
Geschwindigkeitsmessungen
Die semistationäre Messanlage war 2025 an etwa 50 Standorten aufgestellt und gab Anlass zur Einleitung von etwa 4900 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Damit war die Zahl der Verstöße, die damit erfasst wurden, etwas rückläufig. Bei den stationären Messanlagen waren durch die neuen Anlagen auf dem Autobahnzubringer in Höhe der Dr.-Georg-Schaeffler-Straße und durch Tempo 30 im Bereich der B415 höhere Fallzahlen zu verzeichnen. Allein die neuen Messanlagen am Zubringer erfassten mehr als 5100 Verstöße, davon waren 351 Rotlichtverstöße.
Bei den Geschwindigkeitsmessungen waren die höchsten gemessenen Werte 129 Stundenkilometer außerorts bei Tempo 70 und innerorts 76 Stundenkilometer im Bereich von Tempo 30.
Ruhender Verkehr
Im ruhenden Verkehr sind die Verstöße leicht auf 12.500 zurückgegangen.
Kontrollen E-Scooter
Es wurden 214 Verfahren eingeleitet, größtenteils wegen Befahrens der Fußgängerzone aber auch wegen z.B. fehlender Beleuchtung oder Handynutzung.
Bußgeldbilanz 2025
| |
Anzahl Fälle |
Summe |
| Verfahren von Polizei eingeleitet |
1.700 |
155.000 Euro |
| Geschwindigkeitsmessungen |
26.700 |
1.094.000 Euro |
| sonstige Ordnungswidrigkeiten |
700 |
59.000 Euro |
| ruhender Verkehr |
12.500 |
340.000 Euro |
| Summe |
41.600 Fälle |
1.645.000 Euro |
In den Fällen, in denen die Polizei ein Verfahren eingeleitet hat, sind 700 Unfälle enthalten. Hinzu kommen unter anderem Gurtverstöße, Handyverstöße, Ruhestörungen, Betäubungsmittel- und Alkoholfahrten.
Im Jahr 2025 hat die Bußgeldbehörde mehr als 301 Fahrverbote angeordnet – unter anderem aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht-, Alkohol-, Betäubungsmittel- oder Unfallverstößen.