Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Lehramtsprüfung ablegen

Einleitung

Wer sich für den Beruf der Lehrerin beziehungsweise des Lehrers entscheidet, absolviert in der Regel ein Hochschulstudium und einen Vorbereitungsdienst. Der Vorbereitungsdienst wird mit einer Staatsprüfung abgeschlossen.

Verfahrensablauf


  • Zulassung zum Vorbereitungsdienst

  • Absolvieren der Prüfungsteile der den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfung:

    • Schulrechtsprüfung

    • Beurteilung der Unterrichtspraxis

    • Dokumentation/Hausarbeit (bis einschließlich Vorbereitungsdienst 2023)

    • Kolloquien, Schulleiterbeurteilung


  • Bei erfolgreichem Abschluss: Erhalt des Zeugnisses.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen gehen aus den Regelungen der Verordnungen des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt hervor.


Erforderliche Unterlagen für die Durchführung der Prüfung (Formulare) werden durch die Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamts zur individuellen Bearbeitung und Einreichung zur Verfügung gestellt.

Frist/Dauer

Die Fristen werden durch die Verordnungen des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt sowie durch Terminpläne geregelt.

Kosten

Es entstehen keine gesonderten Kosten bei der Durchführung der Prüfung.

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Verordnungen des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt.

Zuständig

Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamts bei den Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen beziehungsweise die zentralen Prüfungsämter für die Lehrämter Grundschule, Sekundarstufe I und Sonderpädagogik bei den Pädagogischen Hochschulen Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd und Weingarten.