Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Landesfamilienpass beantragen

Einleitung

Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.


Kostenlos sind zum Beispiel:



  • Schloss Heidelberg

  • Staatsgalerie Stuttgart

  • Archäologisches Landesmuseum Konstanz

  • Technoseum in Mannheim

  • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)

Verfahrensablauf

Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.


Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern oder online beantragen.

Erforderliche Unterlagen


  • Personalausweis oder Reisepass

  • Kindergeldberechtigungsnachweis (zum Beispiel auf der Gehaltsbescheinigung)

  • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis

  • bei Bürgergeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid

  • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument

Frist/Dauer

-

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

freiwillige Leistung

Zuständig

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes