Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Landesfamilienpass beantragen

Einleitung

Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.


Kostenlos sind zum Beispiel:



  • Schloss Heidelberg

  • Staatsgalerie Stuttgart

  • Archäologisches Landesmuseum Konstanz

  • Technoseum in Mannheim

  • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)


Bitte informieren Sie sich auf Grund der aktuellen Pandemiesituation vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das Angebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind.

Verfahrensablauf

Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.


Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern.

Erforderliche Unterlagen


  • Personalausweis oder Reisepass

  • Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)

  • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis

  • bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid

  • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument

Kosten

keine

Zuständig

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes