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22.06.2023 - Warum Mieterstrom sich für alle rechnen kann Lahrer Klima-Kolumne – Tipp Nr. 34: Vermietende als Energieversorger

Mehrere Häuser stehen nebeneinander. Auf ihren Dächern sind Solarpanels.
Mieterstrom in Lahr.
Quelle: Stadt Lahr
Solarstrom vom eigenen Dach nutzen – das können auch Menschen, die in einer Mietwohnung leben. „Mieterstrom“ heißt dieses Konzept.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat seit Jahresbeginn zudem einige Erleichterungen gebracht. Das Prinzip ist einfach: Strom aus einer Photovoltaik-Anlage auf einem Mietshaus wird direkt vor Ort von den Bewohnerinnen und Bewohner verbraucht und fließt nicht durch das öffentliche Netz. Überschüsse können eingespeist und nach dem EEG vergütet werden. Falls die Sonne nicht scheint, beziehen die Mietenden Strom von ihrem Versorger.

Hier wird es etwas komplizierter: Versorger kann der Vermietende sein. Aber auch ein auf Energiedienstleistungen spezialisiertes Unternehmen kann die – nicht ganz unaufwendige – rechtliche und vertragliche Umsetzung übernehmen. Letzteres Modell hat die Wohnbau Stadt Lahr gewählt. Als Kooperationspartner hat das E-Werk Mittelbaden vier Photovoltaik-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern im Kanadaring installiert und vertreibt den Strom an die Mietenden. Rund 120.000 Kilowattstunden produzieren die Anlagen jährlich – etwa die Hälfte des Strombedarfs in den Häusern.

Ein wichtiger Vorteil für die Mietenden: Der Strombezug muss mindestens zehn Prozent günstiger sein als der Grundversorgertarif vor Ort. Vermietende haben durch die Solarstromerzeugung eine weitere Einnahmequelle. Attraktiv ist das Mieterstrommodell für sie, weil keine Netzentgelte, Umlagen und Abgaben anfallen. Obendrauf gibt es einen Mieterstromzuschlag von derzeit zwischen 1,67 bis 2,67 Cent pro Kilowattstunde – je nach Größe der Anlage.

 

Ihre Mieterstrom-Tipps der Woche:

  • Mieterstrom oder Volleinspeisung? Bei Wohngebäuden können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zwischen einem finanziellen Bonus für das Mieterstrommodell oder einer erhöhten Einspeisevergütung für die Volleinspeisung wählen. Letztere kann eine Sicherheit bieten, wenn noch nicht genügend Mietparteien im Haus überzeugt sind. Die Festlegung gilt nicht für alle Ewigkeit, denn es ist möglich, jährlich zwischen den beiden Modellen zu wechseln.
  • Nebengebäude mitversorgen? Kein Problem. Seit Anfang des Jahres gilt nach dem EEG, dass die Module auf einem Gebäude oder auf mehreren Dächern verteilt angeordnet sein dürfen. Solange der Strom nicht über das öffentliche Netz fließt, gilt das als Gebäude- oder Arealnetz beziehungsweise als Kundenanlage.
  • Für Mietende: Schauen Sie doch mal im SoLAHRkataster nach, ob Ihr Dach solargeeignet ist. Wenn ja, sprechen Sie Ihren Vermietenden darauf an. Weitere Informationen: https://www.lahr.de/ist-mein-dach-solargeeignet-.98977.htm