Lahrer Zeitungen, Badische Zeitung, Lahrer Zeitung, Lahrer Anzeiger

25.10.2022 - Lahrer Gemeinderat stellt Weichen für Nachtragsvereinbarung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Längere Fristen für Gebäudeabrisse auf dem Flughafenareal

Der Gemeinderat hat einer Nachtragsvereinbarung zum Kaufvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Stadt Lahr/Gemeinde Friesenheim vom 30. Dezember 1996 über das Flughafenareal Ost und West zugestimmt.

Sie sieht vor, dass die Abbruchfristen, die für einen Teil der Gebäude auf dem Areal bis Ende 2021 festgesetzt wurden, verlängert werden. 

Die Stadt Lahr und die Gemeinde Friesenheim haben mit Kaufvertrag vom 30. Dezember 1996 das Flughafenareal Ost und West von der Bundesrepublik Deutschland erworben. Die westlich der Start- und Landebahn gelegenen Flächen wurden später durch Grundstücksübertragungsverträge vom 21. Juni 2000 und 20. Februar 2001 auf den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr übertragen. Die Pflichten aus dem Kaufvertrag bleiben jedoch bei der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim. 

Mit dem Kaufvertrag 1996 wurden neben den Grundstücken auch Gebäude als Bestand erworben. Laut Vertrag haben sich die Käufer zudem zum Abbruch aller weiteren Gebäude auf dem Areal verpflichtet. Die geschätzten Abbruchkosten von insgesamt knapp zehn Millionen Euro wurden bei der Kaufpreisermittlung abgezogen und somit der Stadt Lahr und der Gemeinde Friesenheim gutgeschrieben – allerdings unter der Voraussetzung, dass die Gebäude innerhalb definierter Fristen tatsächlich abgerissen werden. Würde der Rückbau erst später erfolgen, ergäben sich daraus Nachzahlungsforderungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an die Stadt Lahr und die Gemeinde Friesenheim.

Die ursprünglich im Kaufvertrag vorgesehenen Fristen zum Rückbau der Gebäude und in Teilbereichen die Entsiegelungen der Flächen waren jedoch nicht einzuhalten. Beim Rückbau und der anschließenden Flächenneuentwicklung handelt es sich um einen langwierigen und aufwendigen Prozess, den beide Vertragsparteien beim Abschluss des Vertrags im Jahr 1996 deutlich optimistischer eingeschätzt hatten. Daher war es schon mehrfach erforderlich, die Fristen mittels Nachtragsvereinbarungen zu verlängern – zuletzt bis Ende 2021. Dabei hat die BImA immer Verständnis für die Belange vor Ort gezeigt, sodass die entsprechenden Verhandlungen kooperativ verliefen.  

Bereits im Frühjahr 2020, kurz nach Ausbruch der Coronapandemie, ist die Lahrer Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr wegen einer weiteren Fristverlängerung auf die BImA zugegangen. Zu Beginn der Pandemie und des ersten Lockdowns war zu befürchten, dass ganze Wirtschaftszweige massiv betroffen sein würden und die Kündigungen kostengünstiger Mietverhältnisse aufgrund der Gebäudeabbrüche zusätzlich krisenverschärfend gewirkt hätten. Im Ergebnis liegt nun eine Nachtragsvereinbarung vor, der zufolge die Abbruchfristen für einen Teil der Gebäude bis Ende 2023, für einen weiteren Teil bis Ende 2026 verlängert werden. Hinzu kommt jeweils eine Überziehungsfrist von vier Jahren.

„Die Nachtragsvereinbarung eröffnet aus Sicht der Stadt Lahr den erforderlichen zeitlichen Spielraum, um sämtlichen Abbruchverpflichtungen nachzukommen und damit weitere Kosten zu vermeiden“, sagt Oberbürgermeister Markus Ibert. „Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BImA, der Stadtverwaltung und der Zweckverbandsverwaltung, die dieses Ergebnis ermöglicht haben, sowie dem Bundestagsabgeordneten unseres Wahlkreises Yannick Bury und seinem Vorgänger Peter Weiß für die konstruktive Unterstützung der Gespräche.“