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30.08.2021 - Führung zur Sonderausstellung von Werner Pokorny „Kunst in die Stadt!“

Stadt Lahr: Skulptur von Werner Pokorny auf dem Marktplatz
Skulptur "auf – ab" von Werner Pokorny auf dem Marktplatz
Quelle: Stadt Lahr
Der Lahrer Künstler und Bildhauer Kurt Hockenjos führt am Samstag, 4. September 2021, zu den im Rahmen der Lahrer Reihe „Kunst in die Stadt!“ aufgestellten Werken von Werner Pokorny.

Werner Pokorny zählt zu den interessantesten und gefragtesten deutschen Bildhauern seiner Generation. Wenige archetypische Formen sind es, die sich in seinen Arbeiten wiederfinden: Scheiben, Kuben, Kugeln oder Gitter-, Tor- und Fensterformen – und vor allem das Haus. Diese Formen durchspielt er in allen möglichen Varianten, Dimensionen, Materialien und Kombinationen.

Die Führung ist Teil der vom Stadtmarketing organisierten Reihe „Typisch Lahr. Führungen & Kulturgänge“. Treffpunkt ist um 15 Uhr am Alten Rathaus, Kaiserstraße 1. Die Kosten liegen bei vier Euro pro Person und werden direkt vor Ort an den Gästeführer bezahlt. Eine Anmeldung mit Übermittlung der personenbezogenen Daten ist bis spätestens Freitag, 3. September 2021, 12 Uhr erforderlich: per E-Mail an stadtmarketing@lahr.de oder vormittags auch telefonisch unter 07821 / 910-0128.

Die Teilnehmenden müssen entweder einen negativen COVID-19-Test, eine vollständig abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder eine Genesung nach einer Infektion mit COVID-19 vorweisen. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler gelten als getestet, sofern sie keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Der Nachweis erfolgt über ein entsprechendes Ausweisdokument. Eine Impfung ist vollständig abgeschlossen, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gilt, wer innerhalb der letzten sechs Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder eines anderen Nukleinsäurenachweises auf SARS-CoV-2 getestet wurde, wobei das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt. Der jeweilige Nachweis ist bei der Anmeldung anzugeben.

Bei der Führung gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, da der Mindestabstand in Gruppen nicht immer eingehalten werden kann.