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03.09.2021 - Monatsbilanz des Kommunalen Ordnungsdiensts für August 2021 Kontrollen und präventive Streifen

Im August 2021 hat der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) in Lahr unter anderem die Einhaltung des Jugendschutzes in Gaststätten, der Leinenpflicht in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie angeordneter Quarantänen für Reiserückkehrende überprüft.

Der KOD hat diverse Gaststätten auf die Einhaltung des Jugendschutzes und der aktuellen Corona-Verordnung sowie hinsichtlich gemeldeter Ruhestörungen kontrolliert. Eine Gaststätte bewirtete ohne die erforderliche Konzession – der Verstoß wurde zur Anzeige gebracht.

Die Leinenpflicht in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen war ebenfalls Gegenstand mehrerer Kontrollen. Erfreulicherweise waren alle Hunde angeleint, die Halterinnen und Halter zeigten Verständnis für die Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes.

Auch das ehemalige Landesgartenschau-Gelände wurde den gesamten Monat über immer wieder präventiv bestreift. Dort gab es mehrfach gemeldete Ruhestörungen. Zudem sind immer wieder Sachbeschädigungen auf dem Gelände zu verzeichnen. 

An dem nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegebenen Verbindungsweg zwischen der Autobahnraststätte Mahlberg und Kippenheimweiler sowie an einem Wirtschaftsweg, der in die Einsteinallee mündet, fanden Anhaltekontrollen statt. Elf Fahrzeugführer erwartet nun ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.

Sehr unerfreulich ist die zunehmende Tendenz, Abfälle in der freien Natur oder in den städtischen Grün- und Erholungsanlagen illegal zu entsorgen. Der KOD führt auch zu diesem Problem präventive Kontrollen durch und war im August vorwiegend im Bereich des Schutterlindenbergs und des Mietersheimer Bergs unterwegs.

Die steigenden Corona-Fallzahlen sowie die zahlreichen Meldungen zu Reiserückkehrenden wurden zum Anlass genommen, die angeordneten Quarantänen stichprobenartig zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Quarantänepflicht wurde zur Anzeige gebracht.

Auch der Waldmattensee wurde im August wieder regelmäßig bestreift. Dabei wurden das Parkverhalten sowie das Badeverbot außerhalb des erlaubten Bereichs kontrolliert. An einem Sonntag mussten im Bereich der Feuerwehrzufahrt drei Fahrzeuge abgeschleppt werden.

Schließlich fanden auch Handy- und Gurtkontrollen in den verkehrsberuhigten Bereichen Weiherstraße, Kirchstraße sowie am Urteilsplatz statt. Verstöße mussten nicht verzeichnet werden.