Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

Einleitung

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.


Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.


Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Frist / Dauer

Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

Sonstiges

Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Zuständig

Die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin