Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Einleitung

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.


Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:



  • Heirat

  • Scheidung

  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.

Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist / Dauer

keine

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

keine

Zuständig

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes