Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Hausnummerierungen

Einleitung

Jedes Gebäude muss eine Lagebezeichnung haben, das heißt es wird einer Straße oder einem Gewann zugeordnet und entsprechend nummeriert. Die Grundsätze der Hausnummerierung finden sich im Hausnummerierungserlass aus dem Jahr 1974.