Gebühren und Entgelte
Einleitung
Soweit sonstige Einnahmen nicht ausreichen muss die Stadt Lahr die notwendigen Einnahmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben aus den Entgelten für ihre Leistungen beschaffen. Dazu kalkuliert die Abteilung Allgemeine Finanzverwaltung und Haushalt die Gebühren und Entgelte auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, wie beispielsweise die Abwasser- oder Friedhofsgebühren.