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Die Stadt Lahr gewährt Familien, Alleinerziehenden mit Kindern, die ihren ständigen Wohnsitz in Lahr haben als freiwillige Leistung einen einkommensabhängigen Zuschuss für die Elternentgelte in den Lahrer Kindertagesstätten und der städtischen Musikschule.
Die Stadt Lahr gewährt bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine freiwillige Leistung (Familienförderungszuschuss bzw. allgemeine Geschwisterermäßigung) für die Betreuungsentgelte in den Lahrer Kindertagesstätten (einschließlich Hort), der Verlässlichen Grundschule, der erweiterten Betreuung an der der Ganztagsschule sowie der Nachmittagsbetreuung durch die Schulsozialarbeit.