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19.08.2021 - Englische Führung durch die Dauerausstellung des Stadtmuseums Falling in love with the museum

Blick auf das Stadtmuseum Lahr, ehmals eine Tonofenfabrik
Stadtmuseum Tonofenfabrik
Quelle: Stadt Lahr
Für Muttersprachlerinnen, Muttersprachler und alle, die die englische Sprache lieben: Am Donnerstag, 26. August 2021, führt die gebürtige Australierin Jo-Anne Steinle ab 14:30 Uhr Besucherinnen und Besucher in englischer Sprache durch die Dauerausstellung des Lahrer Stadtmuseums Tonofenfabrik.

Steinle lebt schon seit vielen Jahren in Lahr und zeigt anhand einzelner Exponate der Dauerausstellung die Historie der Stadt: von den Anfängen als römische Siedlung über die Entwicklung zur Handelsstadt bis zur Industrialisierung und der Zeit als Garnisonsstadt. Dabei gestaltet die versierte Gästeführerin die rund einstündige Führung auf sehr persönliche Art und Weise.

Die Veranstaltung ist Teil der Reihe DORT – Donnerstags in der Ortenau. Die Führung kostet sieben Euro inklusive Eintritt und einem Glas Wein. Kinder unter 14 Jahren sind frei. Eine Anmeldung ist bis zum Vortag per E-Mail an museum@lahr.de erforderlich.

Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung. Die Teilnehmenden müssen entweder einen negativen COVID-19-Test, eine vollständig abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder eine Genesung nach einer Infektion mit COVID-19 vorweisen. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind sowie Schülerinnen und Schüler gelten als getestet, sofern sie keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Der Nachweis erfolgt über ein entsprechendes Ausweisdokument. Eine Impfung ist vollständig abgeschlossen, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gilt, wer innerhalb der letzten sechs Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder eines anderen Nukleinsäurenachweises auf SARS-CoV-2 getestet wurde, wobei das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt.